Finanzielles vor der Ehe klären

Finanzielles vor der Ehe klären

Schöner scheiden lassen
© Denis Tabler/Shutterstock



Das klingt nach einem üblen Scherz? Ganz und gar nicht, meinen Experten. Immerhin wird hierzulande inzwischen jede dritte Ehe getrennt. Tendenz steigend. Und kommt es erst einmal zur Trennung, sind meist auch die Streitigkeiten schon vorprogrammiert. Wer sich rechtlich vorher nicht abgesichert hat, zieht dann bei der Scheidung oft den Kürzeren. Im Hinblick auf das Finanzielle sind es meist die Frauen. Bei all den rosa Wolken kann also ein wenig Realismus nicht schaden. Klar nimmt das ein wenig von der Romantik, muss andererseits aber auch nicht gleich bedeuten, dass Sie es mit dem Bund der Ehe auf Lebenszeit nicht ernst meinen. Doch was gibt es zu beachten? Welche finanziellen Folgen hat eine Heirat beziehungsweise eine eventuelle Scheidung für jeden der Partner? Was bedeutet eine Heirat als Zugewinngemeinschaft konkret? Ist eventuell ein Ehevertrag sinnvoll? Wo sollen die Kinder im Falle einer Trennung leben? Wie sieht es mit der Altersvorsorge aus? All das sind wichtige Fragen, die man durchaus klären sollte, bevor man anfängt, irgendwann über olle Kaffeetassen und den Türvorleger zu streiten…

Wie wird Hab und Gut entzweit?

Mit einer Heirat gehen die Partner automatisch eine Zugewinngemeinschaft ein. Existiert kein Ehevertrag, werden grundsätzlich alle Vermögensgüter, die unter den Zugewinn fallen, also während der Ehe erworben wurden oder während dieser Zeit einen Vermögenszuwachs erfahren haben, zu gleichen Teilen unter den Parteien verteilt. Besitztümer, die vor der Eheschließung vorhanden waren, bleiben beim damaligen Besitzer. Eine genaue Aufschlüsselung des Besitzes zum Zeitpunkt der Eheschließung ist deshalb sehr nützlich und sinnvoll. Besonders viel Streit gibt es meist um Immobilien. Geteilt wird hier entweder nur die Wertsteigerung während der Ehe oder – wenn beide die Immobilie während der Ehe gekauft haben – der Gesamtwert. (Tipp: Lassen Sie sich also auf jeden Fall beide im Grundbuch eintragen!) Können sich die Eheleute nicht einigen, wird sie versteigert und der Gewinn zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Nicht teilen muss ein Ehepaar übrigens Geschenke und Erbschaften – und das selbst wenn während der Ehe geerbt wurde. Eine mögliche Wertsteigerung dieser Objekte dagegen schon.

Auch Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge fließen in den Zugewinnausgleich, geteilt wird somit auch hier der Teil der Versicherung, der sich durch Prämienzahlungen während der Ehe angesammelt hat.

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