Platzsparender Buggy© pixabay.com/Antranias Generell gehört das Platzieren von Kinderwagen im Hausflur und Treppenhaus zur vertragsgemäßen Mietsachennutzung. Demnach besteht kein allgemeines Verbot – das Abstellen des Wagens ist zulässig. Da es sich um eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache handelt, ist es Vermieter nicht gestattet im Mietvertrag eine entsprechende Klausel zu integrieren, die dies verbietet. Es ist […]