Bare Liebe? Wenn Sex käuflich ist …

Das neue Prostituiertenschutzgesetz 2017
©Shutterstock/ Bliznetsov


Angeblich ist es das älteste Gewerbe seit Menschengedenken: Die Prostitution. Kaum ein Thema spaltet die Meinungen so sehr, wie der käufliche Erwerb sexueller Handlungen. In Deutschland ist Sex gegen Geld zu bekommen mittlerweile so einfach geworden, wie sich ein neues Buch auf Amazon zu bestellen. Zahlreiche Escortseiten im Internet bieten Frauen für „sinnliche Momente zu zweit“* an. Ein Dienstleistungsunternehmen, das eine attraktive Begleitung für einen Abend, verspricht – mit dem gewissen Extra versteht sich. Oder: „Bei uns erwarten Sie unvergessliche Dates mit außergewöhnlichen und charmanten Escort Ladies. Bei Ihrem Treffen kommt auch die Erotik nicht zu kurz.“*

Damit sind wir in Deutschland wohl endgültig in dem Zeitalter angekommen, in dem der Mensch selbst zur Ware geworden ist. Dabei ist das ja nichts Neues. Was früher das Highlight eines Geschäftstreffens war oder klammheimlich im Hinterhof passierte, wird heute eben – so wie alles andere auch – im Internet angeboten. Schließlich gibt es für fast alles einen Markt. Und die Nachfrage regelt das Angebot. Oder war es doch anders herum?
 
Sicher ist jedenfalls: Dort, wo Geld fließt, geht auch das Interesse vieler Menschen hin. Warum also etwas abschaffen, wovon viele profitieren? Vor allem, da es jedem freigestellt sein sollte, zu verkaufen, was immer man möchte. Warum dann nicht auch seinen Körper? Schließlich ist man ab 18 (das offizielle Mindestalter für die Prostitution) für sich selbst verantwortlich.

Statt sie zu verbieten, sollte man versuchen, die Prostitution zu regulieren, finden Union und SPD. Denn nicht die Prostitution als solches sei das Problem, sondern nur die Zwangsprostitution bzw. die fehlende gesetzliche Grundlage dazu. Aus diesem Grund tritt ab dem 01. Juli 2017 das neue Gesetz in Kraft:

Das Prostituiertenschutzgesetz – Ein Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Das Ziel dieses Gesetzes ist es, der Kriminalität in diesem Bereich den Boden zu entziehen, indem man die Prostitution aus der gesetzlichen Grauzone holt. So wird ein Prostitutionsgewerbe ab dem 01. Juli einer Anmelde- und Gewerbepflicht unterliegen. Das heißt: Bordelbesitzer müssen von da an nachweisen, dass in ihrer Prostitutionsstätte gewisse Mindeststandards eingehalten werden. So soll sichergestellt werden, dass ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell mehr betreiben kann. Doch bereits an dieser Stelle wird es problematisch, können doch vorbestrafte Menschenhändler für solche Fälle Strohmänner einsetzen und somit das System umgehen. Es wird also nach wie vor schwer sein, die tief verwurzelten kriminellen Strukturen auszumachen.
 
Auch in den Bereich der Gesundheit soll das neue Gesetz eingreifen. So einigte man sich im Bundesrat auf ein Gesetz zur Kondompflicht sowie auf regelmäßige Beratungstermine für Prostituierte beim Gesundheitsamt.

Das klingt vernünftig. Doch melden sich zahlreiche kritische Stimmen der Opposition. Demnach sollte der Beruf der Prostitution nicht aufgewertet, sondern strafrechtlich verfolgt, werden. Dies wäre ein komplett gegensätzlicher Kurs. Immerhin, und das darf man nicht vergessen, handelt es sich dabei um den Verkauf des menschlichen Körpers. Darf es also ein Recht darauf geben, diesen Körper zu verkaufen, wenn es aus freien Stücken geschieht? Oder ist es eher als eine Beschneidung der Menschenrechte anzusehen, wenn der Staat dies verbieten will?

Um diese Fragen zu beantworten, ist es hilfreich, ein Stück in der Geschichte zurückzugehen und sich die Gesetzeslage der letzten Jahre anzusehen.

Von Sittenwidrigkeit zur Legalität

Am 1. Januar 2002 trat erstmals das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (Prostitutionsgesetz – ProstG) in Deutschland in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist Prostitution nicht mehr als „sittenwidrig“ einzustufen und Verträge zum Zwecke der Ausübung der Prostitution haben seit dieser Zeit auch vor Gericht bestand.

Dabei ist es nicht so, dass Prostitution vorher verboten war. Sie galt zwar als sittenwidrig und gemeinschaftsschädlich, wurde aber nicht strafrechtlich verfolgt, wenn keine Verstöße gegen die ‚Normen‘ vorlagen. Zudem mussten Prostituierte ihr Einkommen genauso versteuern, wie andere Erwerbstätige auch, was bedeutete, dass Prostituierte auf der einen Seite Pflichten hatten, auf der anderen Seite hatten sie keinerlei einklagbare Rechte. Hinzu kam die Scham, in einem Beruf zu arbeiten, der gesellschaftlich nicht anerkannt war. Das drängte viele immer mehr in den Untergrund und machte Prostitution nur schwer kontrollierbar. Eine Regelung musste her. Das neue Gesetz sollte dazu verhelfen, rechtswidrige Handlungen wie Zwang zur Prostitution und Menschenhandel einzudämmen und Prostituierte, die sich freiwillig für diesen Beruf entschieden haben, zu helfen, ihn in geregelten Bahnen auszuüben. Doch wie soll man überprüfen, ob eine Sexarbeiterin diesen Beruf freiwillig ausübt oder nicht irgendeiner Art von Zwang unterliegt? Geldnot könnte einer dieser Zwänge sein, ebenso Missbrauch oder Erpressung. Kurz: Man weiß schlicht und ergreifend nicht, was einen Menschen wirklich dazu bewegt, seinen eigenen Körper für Geld zu verkaufen. Wie also sollte die Umsetzung des Gesetzes nun im praktischen Sinne aussehen? Gerade in den Bereichen Sicherheit und Ordnung konnte keine Einigungen zwischen den einzelnen Bundesländern erzielt werden. Das bedeutete mehr oder weniger: Freier und Zuhälter konnten nun ohne den Stempel der Sittenwidrigkeit tätig sein, während Prostituierte ihnen weiterhin ausgeliefert waren. Scheint so, als wäre das Gesetz nur denen zugutegekommen, die sowieso schon immer von der Prostitution profitierten.

Erst mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz, das im Juli 2017 in Kraft tritt, werden nun klare Regelungen vorgegeben, die der tatsächlichen Umsetzung des Gesetzes dienen.
Das soll nun die Grundrechte von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit sicherstellen. Aber tut es das wirklich?

Ideologie versus Konsum

Ab wann ist man eigentlich sexuell frei und selbstbestimmt? Wenn man selbst entscheiden kann, ob man seinen Körper für sexuelle Gefälligkeiten verkauft? Oder wenn man selbst entscheidet, mit wie vielen Sexualpartnern man verkehrt? Laut Alice Schwarzer, einer der bekanntesten Vertreterinnen der deutschen Frauenbewegung, geht es bei einer sexuellen Selbstbestimmung um das eigene sexuelle Begehren. Danach besteht eine freie Sexualität erst dann, wenn tatsächlich empfundene sexuelle Lust der ausschlaggebende Indikator zur Handlung ist. Nicht Geld darf also eine Rolle spielen und auch keine Gründe, wie Machtausübung oder Besitzansprüche. Gegenseitiger Respekt und eigenes Lustempfinden als Barometer für eine freie Sexualität zu nehmen, würde jegliche Art von Prostitution per se ausschließen, da Prostituierte in der Regel keinerlei Lust empfinden, wenn sie mit ihren Freiern schlafen. Laut Umfragen, berichten die Meisten darüber, dass sie gar keine Gefühle haben, wenn sie ihren Job machen. Ist das noch im Sinne der Menschenwürde?

„Nein“, sagen Länder wie Frankreich und Schweden und haben aus diesem Grund der Prostitution den Kampf angesagt. Dort wurde nämlich die Freierbestrafung eingeführt.

Gegenentwürfe: Schweden und Frankreich

Das neue Prostituiertenschutzgesetz 2017
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In Schweden kann seit 1999 ein Freier bis zu sechs Monate ins Gefängnis wandern. Neben der generellen Abschaffung von Prostitution soll hier vor allem ein Unrechtsbewusstsein geschaffen werden. Prostitution gilt in Schweden als Gewalttat am Menschen, und zwar unabhängig davon, ob eine Prostituierte sich aus freien Stücken für diesen Beruf entschieden hat oder nicht. Offensichtlich hat das auch schon einige Erfolge mit sich gebracht: Laut einer Umfrage würden bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetztes 70 Prozent aller schwedischen Männer den Kauf einer Prostituierten aus ethischen Gründen ablehnen.* Auch in Frankreich zahlen Freier Geldstrafen und werden teilweise sogar in Sensibilisierungskurse geschickt.

Die Kurse in diesen Ländern stehen auf Resozialisierung und Abschaffung von Prostitution und nicht auf gesellschaftliche Aufwertung. In der Tat gibt es nur drei Länder in der EU, die den Kurs einer legalisierten Prostitution verfolgen. Das sind, neben Deutschland, Belgien und Holland.

Sich das schwedische oder französische Modell zum Vorbild zu nehmen, kommt für Union und SPD allerdings nicht in Frage. Demnach habe die generelle Freierbestrafung die Prostitution nur weiter in den Untergrund gedrängt, statt sie einzudämmen. Ein Vorwurf, der nur schwer zu prüfen ist. Außerdem stellt sich hier die Frage, ob eine grundsätzliche Liberalisierung von Prostitution der bessere Ansatz ist?

Die Kritik am deutschen Model ist groß: Polizei und Justiz würden das Verfolgen von kriminellen Machenschaften erschwert, während Menschenhändlern und Bordelbesitzern das Geschäft erleichtert würde. Der Frauen- und Kinderhandel boome demnach seit dem Erlass des neuen Gesetzes, während die Regelungen zum Schutze der Prostituierten ziemlich dürftig ausfallen. Zahlreiche Forderungen, wie eine Krankenversicherungspflicht, das Mindestalter für Prostitution auf 21 Jahre zu setzen oder schwangeren Prostituierten die Anmeldbescheinigung zu verweigern, blieben unbeachtet. Zurück blieb ein sehr dünnes Gesetz, das wohl kaum ausreicht, um Prostituierten wahrhaft Schutz zu gewährleisten. Innerhalb der EU stelle Deutschland mit seiner Regelung angeblich sogar das Schlusslicht bei der Verfolgung von Menschenhandel dar.*

Damit wären wir also wieder bei der Ausgangsposition: Nachfrage und Angebot bedingen sich gegenseitig. Wenn es keine Nachfrage mehr nach Prostitution gäbe, dann gäbe es auch keine Angebote und umgekehrt. Wenn das Angebot strafrechtlich verfolgt werden würde, dann würde die Anfrage zwangsläufig kleiner werden. Eine Sofortlösung oder Allheilmittel ist das mit Sicherheit nicht, aber der erste Schritt wäre getan und die moralischen Grundsätze eines Landes klar geregelt. Klingt logisch, aber ist das auch umsetzbar? In einer Zeit, in der wir so liberal geworden und gewohnt sind, jederzeit zu bekommen, was wir wollen? In einer Zeit von Internetpornographie und legalen Escortbetrieben? Um das umzusetzen, müsste schon eine grundlegende Veränderung in den Köpfen der Menschen stattfinden – und das wird in Deutschland wohl nicht passieren, denn mit dem Gesetzt zum Schutz der Prostituierten wurde der Markt zunächst jedenfalls nachweißlich gestärkt. Das Geld fließt weiter und die Ware heißt Mensch.

Lesen Sie hierzu auch: Interview zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

Hier noch ein paar Fakten:  

– „(N)ur etwa 20 Prozent der Prostituierten (stammen) aus intakten Elternhäusern (…) Das ist ein Indiz für die in der Regel soziale, finanzielle oder psychische Notlage, die die Mehrheit von ihnen »freiwillig« ihren Beruf »auswählen« ließ. Die Unterscheidung zwischen einer »guten«, weil selbst gewählten, und einer »schlechten«, weil erzwungenen Prostitution entspricht nicht der Realität und macht die Trennung von Zwangsprostitution und Prostitution sehr schwer.“ (www.rosalux.de S. 921, Stand: 17.01.2017)
 
– „Die meisten Prostituierten (…) leiden unter schweren Depressionen bis hin zur Suizidgefährdung. 90 Prozent wurden in ihrer Kindheit sexuell missbraucht.“ (www.rosalux.de S. 921, Stand: 17.01.2017)

– „Begründet wurde die Reform des Prostitutionsgesetzes von der Grünen Bundestagsfraktion mit knallharten kapitalistischen Argumenten wie der allgemeinen Käuflichkeit von geistiger und körperlicher Arbeitskraft sowie von Sexualität. Doch nicht nur die Kirche lehnt jede Art von Vermarktung des menschlichen Körpers ab. Auch Feministinnen (…) betrachten Prostitution als Verstoß gegen die Menschenwürde (…)“  (www.rosalux.de S. 921-922, Stand: 17.01.2017)

– So wichtig wie die soziale und rechtliche Gleichstellung von Prostituierten mit anderen Erwerbstätigen auch ist, so kann sie die Prostitution doch niemals zu einem Beruf wie jedem anderen machen, den man sich für seine Tochter wünscht und in den man arbeitslose Frauen auf dem Arbeitsamt vermittelt. Vielmehr sollte man über ihre Abschaffung bzw. über Ausstiegshilfen nachdenken, weil »Prostitution Gewalt ist, Missbrauch, Erniedrigung und Ausnutzung Schwächerer.» (www.rosalux.de S. 922, Stand: 17.01.2017)


Quellen/Zitate

*Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung 2016: Prostituiertenschutzgesetz passiert den Bundesrat, 23.09.2016 www.bmfsfj.de
*www.mein-escort-service.de
*www.target-escort.de
*www.rosalux.de
*www.bpb.de
*www.aliceschwarzer.de
*www.emma.de
*www.spiegel.de
*www.sueddeutsche.de

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