Parkett in der Mietwohnung – die Natur in den eigenen Wohnräumen

Parkett in der Mietwohnung – die Natur in den eigenen Wohnräumen
©S_Kalakutskiy Mikhail


Mieter zeigen seit Jahren großes Interesse an Maßnahmen, die das Leben verschönern. In den eigenen vier Wänden wünschen sich Verbraucher einen hohen Wohnkomfort. Dieser kann auf verschiedene Weisen erreicht werden. Eine davon ist der Bodenbelag Parkett.

Warum es sich für Vermieter lohnt, in Parkett zu investieren

Häuslebauer setzen seit Jahren auf Parkett in ihren eigenen vier Wänden. Vermieter zögerten bisher, weil sie befürchten, dass der Bodenbelag im Laufe der Jahre zu stark abgenutzt wird. Dabei vergessen sie, dass ein Parkettboden einen höheren Mietpreis rechtfertigt.

„Potenzielle Käufer sind eher bereit einen höheren Preis zu zahlen, wenn eine Wohnung mit hochwertigem Holzfußboden ausgestattet ist.“
– Ralph Plessmann, Vorsitzender des Verbandes der deutschen Parkettindustrie

Parkettböden sind für Vermieter eine Investition in die Zukunft. Zugegeben, der finanzielle Aufwand ist hoch, jedoch erfreuen sich beide Parteien – Vermieter und Mieter – an dem Produkt. Vermieter erhalten eine höhere Miete, Mieter profitieren von einem gehobenen Wohnkomfort.

Je höher die Qualität, desto länger der Gebrauch

Beim Parkett gibt es wie bei jedem anderen Produkt Unterschiede bezüglich der Qualität – und diese hat bekanntlich ihren Preis. Vermieter aus Schleswig Holstein, die sich von der Produktqualität überzeugen möchten, können Parkett bei Knutzen in Oldenburg vor Ort besichtigen. Hier finden Vermieter zahlreiche Parkettvarianten, die sie ausgiebig testen können.

Der Test und die Besichtigung in einem Einrichtungshaus sind nicht mit dem Kauf im Internet vergleichbar. Es ist relativ schwierig, ein Naturprodukt wie Holz authentisch in Bildern wiederzugeben. Eine große Rolle spielen schließlich auch die Einrichtung und der Lichteinfall.

Nicht nur die Optik entscheidet, sondern auch die Qualität und der Komfort. Je nach gewählter Dicke kann ein Massivparkettboden mehrere Generationen überstehen. Der Bodenbelag hat den großen Vorteil, abgeschliffen zu werden. Nach einer Versiegelung sieht er wie neu aus.

Die mittlere Nutzungsdauer eines Parkettbodens

Vermieter stellen sich die Frage, wann sie den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln sollten. Es gibt keine Faustregel für die Lebensdauer von Parkett, da sie von der individuellen Abnutzung abhängt.

Ein Vermieter wollte die Handwerksleistung seinem ausgezogenen Mieter in Rechnung stellen. Das zuständige Gericht lehnte die Forderung ab, wie der Deutsche Mieterbund informiert. In dem Fall wollte Vermieter Schadensersatzansprüche in Höhe von 4.000 Euro geltend machen. Das Gericht legte darauf hin eine mittlere Nutzungsdauer für eine Parkettversiegelung von zwölfeinhalb Jahren fest.

Der Austausch von Parkettböden gehört nicht zu den vertraglich vereinbaren Schönheitsreparaturen. Vermieter können das Abschleifen und die Versiegelung auch nicht als Renovierungskosten geltend machen. Für solche Arbeiten fällt ein Schadensersatz an, wenn der Mieter den Fußboden über den vertragsmäßigen Gebrauch hinaus beschädigt.

Wie Mieter den Parkettboden vertragsmäßig gebrauchen

Dass der Parkettboden abgeschliffen und versiegelt werden kann, ist ein großer Vorteil. Mieter müssen beim Einzug bedenken, dass diese Renovierungsmaßnahme nicht ganz günstig ist und von ihnen getragen werden könnte, wenn sie den Bodenbelag nicht vertragsmäßig verwenden.

Was versteht man unter einem vertragsmäßigen Gebrauch? Generell sind Mieter dazu verpflichtet, den Bodenbelag korrekt zu pflegen. Die falsche Pflege kann bei Parkettboden dazu führen, dass die Nutzschicht verloren geht. Diese müsste abgeschliffen und erneut versiegelt werden. Die normale Abnutzung ist vertraglich gegeben. Im Eingangsbereich entsteht erfahrungsgemäß die größte Abnutzung, die der Mieter nicht zu zahlen hat (Az. I–10 U 46/03).

Rechtssprechungen wie diese informieren darüber, was eine vertragsgemäße Nutzung ist und was nicht. Die Benutzung eines Rollschreibtischstuhles gehört nicht dazu. Mieter sollten Schutzmaßnahmen ergreifen, damit der Rollstuhl nicht das Parkett beschädigt.

Was Mieter mit Haustieren beachten müssen

Die Kleintierhaltung, zu denen Zierfische, kleine Vögel sowie Meerschweinchen und Hamster gehören, ist in praktisch jeder Mietwohnung erlaubt. Auch gegen Katzen und kleine Hunde hat kaum ein Vermieter Einwände. Anders sieht es bei größeren Hunden aus. Für sie ist eine Zustimmung von dem Vermieter notwendig.

Ob kleine oder große Tiere – Besitzer von Hunden und Katzen sollten bedenken, dass die Tiere (ungewollt) das Parkett beschädigen können. Dies war das Thema eines Rechtsstreits im Jahr 2014. Damals entschied das Landgericht Koblenz, dass der Halter eines Labradors, dessen Hund nach elf Monaten Schäden in Höhe von 4.800 verursachte, zahlen müsse.

Die Richter empfehlen Hundehaltern, den Aufenthalt des Hundes auf bestimmte Räume zu begrenzen und Maßnahmen zu etablieren, um Schäden zu vermeiden. Eine Möglichkeit ist beispielsweise der Kauf von Teppichen oder Hundesocken, wie sie im Fachhandel erhältlich sind.

Ein Fehler des Mieters war auch sein Stillschweigen. Sobald er die Schäden bemerkte, hätte er Gegenmaßnahmen ergreifen müssen.

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